Hier finden sich Tipps und Links zu Internetadressen, Downloads und Berichten zum "Leben mit dem Defi". Medizinisch-Wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Thema Defi findet ihr unter dem Menüpunkt "Publikationen".

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Erläuterungen zu den Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung

Ausgleiche und Erleichterungen für Menschen mit Behinderung sowie die GdB-Tabelle zur Beurteilung einer Behinderung werden von der Bundesregierung vorgegeben. Die Umsetzung der Gesetze ist jedoch Ländersache. Die Länder können zudem ihrerseits noch weitere Erleichterungen anerkennen.

Die Bundesländer widerum erlassen daraufhin Verwaltungsvorschriften für deren verbindliche Umsetzung dann die einzelnen Kommunen verantwortlich sind. Somit gibt es von Bundesland zu Bundesland teilweise große Unterschiede für Anträge sowie Verfahren und Beurteilungen. Vieles ist ähnlich aber nur einiges gleich. Hier sind ein paar Links und Verweise zu Behörden und Broschüren der jeweiligen Landesregierungen in einer kleinen Auswahl zusammengestellt. Auf den Behördenseiten findet ihr meist weitere Links und Hinweise zu Formularen, Anträgen, Broschüren und kommunalen Verwaltungen. Weitere Ansprechpartner sind in erster Linie die Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA / LVA), Sozialverbände und für spezielle Fragen wie z. B. im Arbeitsrecht auch Handels- und Handwerkskammern, Berufsverbände, Gewerkschaften, Integrationsämter und der Allgemeine Studenten Ausschuss (AStA) an den Hochschulen.

Als ein Beispiel seien hier kurz die (allseits beliebten, begehrten und deshalb auch im Besonderen betrachteten ;o) Kfz-Parkerleichterungen genannt: Jedes Bundesland stellt neben dem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte mit den Zusatzmerkmalen aG und Bl unter bestimmten Voraussetzungen der Mobilitätseinschränkungen auch anderen Behinderten einen gelben / orangen, personengebundenen Ausweis für Parkerleichterungen im Straßenverkehr (§ 46 Abs. 1 StVO) aus. Damit ist es unter anderem möglich 24 Std. kostenlos an einer Parkuhr zu stehen. Wie oben angedeutet, sind die Kriterien für die Ausstellung in den Bundesländern nicht einheitlich, der Teufel steckt im Detail.

Ermessensspielräume bei der Vergabe der Ausweise sind sowohl in den Ländergesetzgebungen als auch in der (für den Parkausweis zuständigen) kommunalen Umsetzung eigentlich nicht möglich da die Verfahrensanweisungen bindend sind. Trotzdem sind kleine Unterschiede in einer Antragsbewertung - und sei es nur der Nasenfaktor - sicher vorhanden. Ein gelber/oranger Parkausweis ist in der Regel nur gültig in dem Bundesland in dem er ausgestellt wird, es sei denn es bestehen mit anderen Bundesländern Gleichbehandlungsabkommen. Übrigens: Den Parkausweis bekommt jeder Behinderte der diese Mobilitätseinschränkung nachweisen kann, also auch Kinder, egal welchen Alters. Aber Vorsicht: der Ausweis ist personengebunden, d.h. der Inhaber kann dieses Vorrecht auf jedes Fahrzeug das er nutzt oder von dem er transportiert wird übertragen, selbst wenn es ein 40 Tonner ist. Aber: Der Ausweis-Inhaber muss bei einer Kontrolle anwesend sein, sonst wirds teuer - und zwar richtig. Bei einem Fall in Lübeck wurde die unbefugte Nutzung als vorsätzlicher Betrug geahndet = 1.500,- €, ein paar Punkte in Flensburg und der Ausweis war natürlich auch weg.

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Ratgeber für Menschen mit Behinderung der Bundesrepublik Deutschland

vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Die Broschüre gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Behinderte Anspruch haben, von der Vorsorge und Früherkennung und die medizinische Rehabilitation über die Schul- und Berufsausbildung und Berufsförderung bis zu steuerlichen Erleichterungen. In Auszügen sind auch die entsprechenden Gesetzestexte enthalten.

Informationen und Informationsstellen der Bundesländer

Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern
Bremen   Niedersachsen
Brandenburg Berlin Nordrhein-Westfalen
Hessen Sachsen Sachsen-Anhalt
Saarland   Rheinland-Pfalz
Thüringen Baden-Württemberg Bayern
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Behinderungsgrad, Behindertenausweis und Nachteilsausgleiche

Zu Fragen nach dem Grad der Behinderung gibt es die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht".

Dort findet man in der GdB/MdE-Tabelle unter Punkt 26.9. -> "Herz und Kreislauf"

"Rhythmusstörungen":
- Anfallsweise auftretende hämodynamisch relevante Rhythmusstörungen (z.B. paroxysmale Tachykardien) je nach Häufigkeit, Dauer und subjektiver Beeinträchtigung.

  • nach Implantation eines Herzschrittmachers 10 %
  • nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators wenigstens 50 %
  • bei ventrikulären tachykarden Rhythmusstörungen im Kindesalter ohne Implantation eines Kardioverter-Defibrillators wenigstens 60 %
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Tipps zur Vorgehensweise bei der Beantragung eines Behindertenausweises:

  • Was nützt ein Schwerbehindertenausweis ?
  • Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis ?
  • Wie wird die Behinderung festgestellt ?
  • Wie wird Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt ?
  • Wie wird gegen den Bescheid geklagt ?
Darstellung der Nachteilsausgleiche

Übersicht der Nachteilsausgleiche
Forumsbeitrag Stand Nov. 2008

Auflistung der Nachteilsausgleiche

Übersicht der Nachteilsausgleiche
Internetveröffentlichung der "beta Institut gemeinnützige GmbH", Stand 2013

Preisermäßigungen durch einen Behindertenausweis bekommt man z.B.
in Museen, Theater, Kino, Vergnügungsparks etc.

Öffentlicher Personennahverkehr

Sonderregelungen (in Abhängigkeit vom Behinderungsgrad und Ausweismerkzeichen) für die Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Deutsche Bahn AG

Regelungen der Deutsche Bahn AG

  • Seit dem 1. September 2011 gewährt die Deutsche Bahn Behinderten mit Schwerbehindertenausausweis und Wertmarke in den Nahverkehrszügen der Produktklasse C (Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregioexpress (IRE)) auch außerhalb von Verkehrsverbünden die unentgeltliche Beförderung. Das frühere persönliche Streckenverzeichnis für den 50km-Umkreis und die besonderen Kursbuchstrecken für Behinderte sind damit weggefallen. Es ist im Prinzip möglich, kostenlos kreuz und quer durch Deutschland zu fahren sofern es sich bei den Zügen um Nahverkehrszzüge aus o.g. Produktklassen handelt.
  • Diese Sonderregelung gilt in Ausnahmen auch für einige wenige benannte Fernverkehrszüge. Siehe hierzu Weitere Listen, Übersichten und Informationen zur unentgeldlichen Beförderung
  • Für den ermäßigten Erwerb der Bahncard
  • Allgemeine Tipps zur Beförderung von Personen mit Behinderung mit der Bahn in der Broschüre Mobil mit Handicap

weitere Informationsquellen bzgl. Behinderung

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Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V.
Familienratgeber: Online Service für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.


Gesundheit

Frauen & Defi

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Mütterliche Herzrhythmusstörungen während der Schwangerschaft

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Kinder & Defi

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Herzschrittmachertherapie im Kindesalter

pdficon_small .PDF, 161 KB

zahnärztliche Behandlungen

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Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Die zahnärztliche Behandlung von Patienten mit Herzschrittmachern

pdficon_small .PDF, 32,6 KB

Erste Hilfe / Notfall

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WebSeite der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie.

Zugriff auf eine Liste der Erste Hilfe Kurse-Anbieter, die von dieser Berufsgenossenschaft zugelassen sind. Das sind sowohl öffentliche als auch private Anbieter. Die Liste ist aber kein Qualitätskriterium ob der Anbieter einen guten Kurs durchführt.

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Björn Steiger Stiftung
Die kostenlose Handy-Ortung im Notfall


Lifestyle

Vorsorge

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Patienteninformationen der Kerckhoff-Klinik, Bad Nauheim

Leben und Umgang mit Schrittmacher und Defibrillatoren. Umfassende Tipps und Hinweise.

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WebSeite des zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer

Hier kann man seine Patientenverfügung über das Medium Internet registrieren lassen. Der Service ist gebührenpflichtig.

Die Bundesnotarkammer, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag (§§ 78 a ff. BNotO) und unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Im Fall der Fälle greifen die Gerichte darauf zurück.

Auto fahren

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Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie
Pocket-Positionspapier: Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen

pdficon_small .PDF, 994 KB

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Anlage 4 zu § 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
"Wer darf ein Kraftfahrzeug unter welchen Voraussetzungen führen"

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Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung

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Dr.med. Jutta Karl
Verkehrsmedizinisches Gutachten

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ADAC
Mobil mit Behinderung: Info-Broschüre für die barrierefreie Mobilität, zu Führerschein & Fahrzeug, Vergünstigungen, Reisen & Urlaub

pdficon_small .PDF, 1.46 MB

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Rabatte beim Autokauf
Forumsbeitrag zu Rabattvereinbarungen beim Autokauf aufgrund einer Schwerbehinderung

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Bund behinderter Auto-Besitzer e. V.

AHB & REHA

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Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED)
Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG)

Klinikwunsch- und -wahlrechte für Patientinnen und Patienten

pdficon_small .PDF, 204 KB

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Antragsformular

Ergänzung meines Antrags auf Durchführung einer stationären medizinischen Rehabilitation: Wunschrecht

pdficon_small .PDF, 17 KB

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Klinikführer der Techniker Krankenkasse

Verzeichnis mit mehr als 2.000 Kliniken, nach Suchbegriffen auswählbar.

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Reha-Hospital-Verzeichnis der AOK-Bayern

Derzeit noch mit den meisten Angeboten aus Süddeutschland, dürfte sich aber nach und nach erweitern. Sehr informativ und übersichtlich aufgemacht mit direkten Links zu den einzelnen Kliniken.

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Deutsche Rentenversicherung Bund: Rehabilitationszentren

Bei Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen deren Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist, werden die Patienten in erster Linie in deren eigenen, auf verschiedene Krankheitsbilder spezialisierten, Einrichtungen behandelt. Die Übersicht ist informativ aufgemacht mit direkten Links zu den einzelnen Kliniken.

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Klinikpforte Kurklinik-Verzeichnis

Kommerzielles Sammelportal für Kurkliniken um sich im Internet darzustellen, verschickt selbst keine Unterlagen. Gutes Angebot, auch rund um das Thema - Tipp: mit persönlichen Daten vorsichtig umgehen.

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Kurkliniken.de Kurklinik-Verzeichnis

Kommerzielles Sammelportal für Kurkliniken um sich im Internet darzustellen, verschickt selbst keine Unterlagen. Umfangreiches, aber für meine Begriffe leider auch unübersichtliches Angebot rund um das Thema. Es ist ein Eintrag in eine Patientendatei möglich auf die Kliniken angeblich zugreifen würden - auch hier der Tipp: mit persönlichen Daten vorsichtig umgehen.

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Rehakliniken-Verzeichnis

Sammelportal des Arbeitskreis Gesundheit e. V. für Reha-Kliniken. Umfangreiche Datenbank von Rehakliniken, nach Krankheitsbildern und/oder Bundesländer filterbar. Einfache Benutzerführung.

Pflege

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vdek-Pflegelotse

Benotung von Pflegeeinrichtungen

 
 
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