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Hier finden sich Tipps und Links zu Internetadressen, Downloads und Berichten zum "Leben mit dem Defi". Medizinisch-Wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Thema Defi findet ihr unter dem Menüpunkt "Publikationen". Zum Lesen der oft als Adobe .PDF-Datei gespeicherten Dokumente ist die Installation des Adobe Readers notwendig. Ein Klick auf das linke Logo ganz unten führt Euch zur Download-Seite von Adobe, wo ihr Euch kostenlos eine für Euer System angepasste Version herunterladen bzw. installieren könnt. Hier ist ebenfalls die Downloadseite des WinRAR-Packprogrammes zum Entpacken von Dateien im .ZIP-Format zu erreichen. |
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Erläuterungen zu den Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung Ausgleiche und Erleichterungen für Menschen mit Behinderung sowie die GdB-Tabelle zur Beurteilung einer Behinderung werden von der Bundesregierung vorgegeben. Die Umsetzung der Gesetze ist jedoch Ländersache. Die Länder können zudem ihrerseits noch weitere Erleichterungen anerkennen. Die Bundesländer widerum erlassen daraufhin Verwaltungsvorschriften für deren verbindliche Umsetzung dann die einzelnen Kommunen verantwortlich sind. Somit gibt es von Bundesland zu Bundesland teilweise große Unterschiede für Anträge sowie Verfahren und Beurteilungen. Vieles ist ähnlich aber nur einiges gleich. Hier sind ein paar Links und Verweise zu Behörden und Broschüren der jeweiligen Landesregierungen in einer kleinen Auswahl zusammengestellt. Auf den Behördenseiten findet ihr meist weitere Links und Hinweise zu Formularen, Anträgen, Broschüren und kommunalen Verwaltungen. Weitere Ansprechpartner sind in erster Linie die Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA / LVA), Sozialverbände und für spezielle Fragen wie z. B. im Arbeitsrecht auch Handels- und Handwerkskammern, Berufsverbände, Gewerkschaften, Integrationsämter und der Allgemeine Studenten Ausschuss (AStA) an den Hochschulen. Als ein Beispiel seien hier kurz die (allseits beliebten, begehrten und deshalb auch im Besonderen betrachteten ;o) Kfz-Parkerleichterungen genannt: Jedes Bundesland stellt neben dem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte mit den Zusatzmerkmalen aG und Bl unter bestimmten Voraussetzungen der Mobilitätseinschränkungen auch anderen Behinderten einen gelben / orangen, personengebundenen Ausweis für Parkerleichterungen im Straßenverkehr (§ 46 Abs. 1 StVO) aus. Damit ist es unter anderem möglich 24 Std. kostenlos an einer Parkuhr zu stehen. Wie oben angedeutet, sind die Kriterien für die Ausstellung in den Bundesländern nicht einheitlich, der Teufel steckt im Detail. Ermessensspielräume bei der Vergabe der Ausweise sind sowohl in den
Ländergesetzgebungen als auch in der (für den Parkausweis zuständigen) kommunalen
Umsetzung eigentlich nicht möglich da die Verfahrensanweisungen bindend sind. Trotzdem sind
kleine Unterschiede in einer Antragsbewertung - und sei es nur der Nasenfaktor - sicher vorhanden.
Ein gelber/oranger Parkausweis ist in der Regel nur gültig in dem Bundesland in dem er ausgestellt
wird, es sei denn es bestehen mit anderen Bundesländern Gleichbehandlungsabkommen.
Übrigens: Den Parkausweis bekommt jeder Behinderte der diese
Mobilitätseinschränkung nachweisen kann, also auch Kinder, egal welchen Alters. Aber
Vorsicht: der Ausweis ist personengebunden, d.h. der Inhaber kann dieses Vorrecht auf jedes
Fahrzeug das er nutzt oder von dem er transportiert wird übertragen, selbst wenn es ein 40 Tonner
ist. Aber: Der Ausweis-Inhaber muss bei einer Kontrolle anwesend sein, sonst wirds teuer - und zwar
richtig. Bei einem Fall in Lübeck wurde die unbefugte Nutzung als vorsätzlicher Betrug geahndet
= 1.500,- €, ein paar Punkte in Flensburg und der Ausweis war natürlich auch weg. |
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Ratgeber für Menschen mit Behinderung der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Die Broschüre gibt
umfassend Auskunft über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Behinderte Anspruch haben,
von der Vorsorge und Früherkennung und die medizinische Rehabilitation über die Schul- und
Berufsausbildung und Berufsförderung bis zu steuerlichen Erleichterungen. In Auszügen sind
auch die entsprechenden Gesetzestexte enthalten. |
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Informationen und Informationsstellen der Bundesländer | |||||||||||||||||||
Behinderungsgrad, Behindertenausweis und Nachteilsausgleiche Zu Fragen nach dem Grad der Behinderung gibt es die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht". Dort findet man in der GdB/MdE-Tabelle unter Punkt 26.9. -> "Herz und Kreislauf"
"Rhythmusstörungen":
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Tipps zur Vorgehensweise bei der Beantragung eines Behindertenausweises:
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Übersicht der Nachteilsausgleiche |
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Übersicht der Nachteilsausgleiche |
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Preisermäßigungen durch einen Behindertenausweis bekommt man z.B. |
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Sonderregelungen (in Abhängigkeit vom Behinderungsgrad und Ausweismerkzeichen) für die Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) |
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Regelungen der Deutsche Bahn AG
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weitere Informationsquellen bzgl. Behinderung |
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Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. |
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Gesundheit |
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Frauen & Defi |
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Kinder & Defi |
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zahnärztliche Behandlungen |
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Erste Hilfe / Notfall |
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WebSeite der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie. Zugriff auf eine Liste der Erste Hilfe Kurse-Anbieter, die von dieser Berufsgenossenschaft zugelassen sind. Das sind sowohl öffentliche als auch private Anbieter. Die Liste ist aber kein Qualitätskriterium ob der Anbieter einen guten Kurs durchführt. |
Björn Steiger Stiftung |
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Lifestyle |
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Vorsorge |
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Patienteninformationen der Kerckhoff-Klinik, Bad Nauheim Leben und Umgang mit Schrittmacher und Defibrillatoren. Umfassende Tipps und Hinweise. |
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WebSeite des zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer Hier kann man seine Patientenverfügung über das Medium Internet registrieren lassen. Der Service ist gebührenpflichtig. Die Bundesnotarkammer, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag (§§ 78 a ff. BNotO) und unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Im Fall der Fälle greifen die Gerichte darauf zurück. |
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Auto fahren |
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Anlage 4 zu § 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) |
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Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung |
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Dr.med. Jutta Karl |
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Rabatte beim Autokauf |
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Bund behinderter Auto-Besitzer e. V. |
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AHB & REHA |
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Klinikführer der Techniker Krankenkasse Verzeichnis mit mehr als 2.000 Kliniken, nach Suchbegriffen auswählbar. |
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Reha-Hospital-Verzeichnis der AOK-Bayern Derzeit noch mit den meisten Angeboten aus Süddeutschland, dürfte sich aber nach und nach erweitern. Sehr informativ und übersichtlich aufgemacht mit direkten Links zu den einzelnen Kliniken. |
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Deutsche Rentenversicherung Bund: Rehabilitationszentren Bei Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen deren Kostenträger die
Deutsche Rentenversicherung ist, werden die Patienten in erster Linie in deren eigenen, auf verschiedene
Krankheitsbilder spezialisierten, Einrichtungen behandelt. Die Übersicht ist informativ aufgemacht
mit direkten Links zu den einzelnen Kliniken. |
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Klinikpforte Kurklinik-Verzeichnis Kommerzielles Sammelportal für Kurkliniken um sich im Internet darzustellen, verschickt selbst keine Unterlagen. Gutes Angebot, auch rund um das Thema - Tipp: mit persönlichen Daten vorsichtig umgehen. |
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Kurkliniken.de Kurklinik-Verzeichnis Kommerzielles Sammelportal für Kurkliniken um sich im Internet darzustellen, verschickt selbst keine Unterlagen. Umfangreiches, aber für meine Begriffe leider auch unübersichtliches Angebot rund um das Thema. Es ist ein Eintrag in eine Patientendatei möglich auf die Kliniken angeblich zugreifen würden - auch hier der Tipp: mit persönlichen Daten vorsichtig umgehen. |
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Rehakliniken-Verzeichnis Sammelportal des Arbeitskreis Gesundheit e. V. für Reha-Kliniken. Umfangreiche Datenbank von Rehakliniken, nach Krankheitsbildern und/oder Bundesländer filterbar. Einfache Benutzerführung. |
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Pflege |
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vdek-Pflegelotse Benotung von Pflegeeinrichtungen |
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